Impressum

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Oldenburg & Sohn UG (haftungsbeschränkt)
Schmidtshof 34
14469 Potsdam
Tel.: 033202 700304
Fax: 033202 700306
E-Mail: Info@oldenburg-sohn.de

Geschäftsführung: Felix Erxleben
Handelsregister: 28426P
USt-IdNr.: 046/115/03704


Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Felix Erxleben (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsda,

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Ver­sicherungs­makler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Potsdam, Breite Straße 2 a-c, 14467 Potsdam

Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Potsdam, Breite Straße 2 a-c, 14467 Potsdam

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-N4X2-DYHPI-36 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-183-1REU-09 (für § 34 i GewO)

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Berufsbezeichnung

Ver­sicherungs­makler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Potsdam, Breite Straße 2 a-c, 14467 Potsdam

Berufsrechtliche Regelungen

- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Umgang mit nachhaltigen Produkten:
Der Ver­sicherungs­makler verfolgt keine gezielte Nachhaltigkeitsstrategie, angebotene Produkte können aber nachhaltig sein.

Allgemeine Information:
Oldenburg & Sohn UG (haftungsbeschränkt) verfolgt keine gezielte Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Gesellschaften und Produkten berücksichtigen wir die etwaigen Nachhaltigkeitsaspekte nicht gezielt. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir die etwaigen Nachhaltigkeitsaspekte des jeweiligen Produktes/Produktgebers auf Nachfrage gesondert auf Basis der durch den Produktgeber zur Verfügung gestellten Informationen dar. Unsere Produktauswahl kann nachhaltige Produkte umfassen.
Die Beratung erfolgt dabei auf Basis der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen - diese liegen z.T. noch nicht von jedem Produktgeber vollständig vor. Für deren Richtigkeit ist der Ver­sicherungs­makler daher nicht verantwortlich.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 
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